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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94   

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https://dejure.org/1994,3930
BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94 (https://dejure.org/1994,3930)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - 3 StR 452/94 (https://dejure.org/1994,3930)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 452/94 (https://dejure.org/1994,3930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Zwar darf auch der Gefährlichkeitsgrad des Rausches berücksichtigt werden (BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 6).

    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht ziehen, wird er die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - zu beachten haben.
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 235/88

    Möglichkeit der strafschärfenden Zurechnung von täterbezogenen Merkmalen der

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.1995 - 4 StR 428/95   

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https://dejure.org/1995,4148
BGH, 01.08.1995 - 4 StR 428/95 (https://dejure.org/1995,4148)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1995 - 4 StR 428/95 (https://dejure.org/1995,4148)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1995 - 4 StR 428/95 (https://dejure.org/1995,4148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtabwägung - Berücksichtigung - Starke affektive Erregung - Verminderte Schuldfähigkeit - Minder schwerer Fall - Fakultativer Milderungsgrund

  • rechtsportal.de

    StGB § 213

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 88
  • StV 1996, 89
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

    Zwar besteht im Rahmen eines versuchten Tötungsdeliktes bei einem Zusammentreffen der vertypten Milderungsgründe von Versuch (§§ 22, 23 StGB) und erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) grundsätzlich Veranlassung zu der Prüfung, ob die Tat sich als minder schwerer Fall gemäß § 213 2. Alternative StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 25. Juli 1996 - 4 StR 351/96; BGH StV 1996, 89, 90; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 8).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 351/96

    Vorliegen eines minder schweren Falles wegen Zusammentreffen von zwei vertypten

    Zu einer solchen Untersuchung bestand hier Veranlassung aufgrund des Zusammentreffens der vertypten Milderungsgründe des Versuchs und der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge Alkoholisierung - die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit betrug 2, 55 %o - (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 8; BGH StV 1996, 89, 90).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 369/97

    Erörterung über eine Strazumessung bei einer im alkoholisierten Zustand

    Zu einer solchen Untersuchung bestand hier wegen des Zusammentreffens der vertypten Milderungsgründe des Versuchs und der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit Veranlassung (vgl. BGH StV 1996, 89, 90; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1996 - 4 StR 351/96; Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 9 a m.w.N.).
  • BayObLG, 06.12.2002 - 4St RR 122/02

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles

    Erörterungen dazu, ob ein minder schwerer Fall in Betracht kommt, hat der Tatrichter nur dann anzustellen, wenn die getroffenen Feststellungen im Rahmen der Gesamtwürdigung aller für die Bewertung der Tat maßgeblichen Umstände das Vorliegen eines minder schweren Falles nahe legen (vgl. BGH StV 1996, 89/90 a. E.).
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