Rechtsprechung
BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Strafschärfung - Rauschtat - Brutalität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 323a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1996, 89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Zwar darf auch der Gefährlichkeitsgrad des Rausches berücksichtigt werden (BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 6).Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Sollte der neue Tatrichter wiederum die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht ziehen, wird er die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - zu beachten haben. - BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79
Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79];… BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
- BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70
Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79];… BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6). - BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88
Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6). - BGH, 27.07.1988 - 3 StR 235/88
Möglichkeit der strafschärfenden Zurechnung von täterbezogenen Merkmalen der …
Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94
Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).
- BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97
Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des …
Deshalb dürfen täterbezogene Merkmale, namentlich Motive und Gesinnung, die zur Rauschtat geführt haben, ebenso Verhaltensweisen des Täters, die nur in ihr zum Ausdruck gekommen sind, nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden (BGHSt 23, 375 f; 38, 356, 361;… BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1 und 7; BGH, Beschl. v. 11. März 1981 - 4 StR 72/81, 15. Oktober 1992 - 1 StR 621/92 und 26. Oktober 1994 - 3 StR 452/94).
Rechtsprechung
BGH, 01.08.1995 - 4 StR 428/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesamtabwägung - Berücksichtigung - Starke affektive Erregung - Verminderte Schuldfähigkeit - Minder schwerer Fall - Fakultativer Milderungsgrund
- rechtsportal.de
StGB § 213
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1996, 88
- StV 1996, 89
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
Zwar besteht im Rahmen eines versuchten Tötungsdeliktes bei einem Zusammentreffen der vertypten Milderungsgründe von Versuch (§§ 22, 23 StGB) und erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) grundsätzlich Veranlassung zu der Prüfung, ob die Tat sich als minder schwerer Fall gemäß § 213 2. Alternative StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 25. Juli 1996 - 4 StR 351/96; BGH StV 1996, 89, 90;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 8). - BGH, 25.07.1996 - 4 StR 351/96
Vorliegen eines minder schweren Falles wegen Zusammentreffen von zwei vertypten …
Zu einer solchen Untersuchung bestand hier Veranlassung aufgrund des Zusammentreffens der vertypten Milderungsgründe des Versuchs und der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge Alkoholisierung - die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit betrug 2, 55 %o - (…vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 8; BGH StV 1996, 89, 90). - BGH, 11.12.1997 - 4 StR 369/97
Erörterung über eine Strazumessung bei einer im alkoholisierten Zustand …
Zu einer solchen Untersuchung bestand hier wegen des Zusammentreffens der vertypten Milderungsgründe des Versuchs und der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit Veranlassung (vgl. BGH StV 1996, 89, 90; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1996 - 4 StR 351/96;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 9 a m.w.N.). - BayObLG, 06.12.2002 - 4St RR 122/02
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles
Erörterungen dazu, ob ein minder schwerer Fall in Betracht kommt, hat der Tatrichter nur dann anzustellen, wenn die getroffenen Feststellungen im Rahmen der Gesamtwürdigung aller für die Bewertung der Tat maßgeblichen Umstände das Vorliegen eines minder schweren Falles nahe legen (vgl. BGH StV 1996, 89/90 a. E.).